Religions- oder Konfessionswechsel

Religionswechsel oder Konfessionswechsel

Um evangelisch zu werden, müssen Sie zuerst beim zuständigen Amtsgericht aus der bisherigen Religionsgemeinschaft oder Konfession austreten und dann in die evangelische Kirche eintreten.

 

evangelisch 1

evangelisch 2

evangelisch 3

 

 

 

  • 1

Büro Westfalendamm


Sabine Scheckermann
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr,
Mi: 13:30 - 17:30 Uhr
Tel.: 0231 597404
gemeindebuero@reinoldi-do.de

Büro Melanchthonstr.


Anke Sellerberg
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 18:00 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Tel: 0231 594351
melanchthon@reinoldi-do.de
Die Losungen zum 13.05.2024
Lass dein Schreien und Weinen und die Tränen deiner Augen; denn deine Mühe wird belohnt werden, spricht der HERR.
Jesus spricht: Ihr habt nun Traurigkeit; aber ich will euch wiedersehen, und euer Herz soll sich freuen, und eure Freude soll niemand von euch nehmen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.