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Religions- oder Konfessionswechsel

Religionswechsel oder Konfessionswechsel

Um evangelisch zu werden, müssen Sie zuerst beim zuständigen Amtsgericht aus der bisherigen Religionsgemeinschaft oder Konfession austreten und dann in die evangelische Kirche eintreten.

 

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Büro Westfalendamm


Sabine Scheckermann
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr,
Mi: 13:30 - 17:30 Uhr
Tel.: 0231 597404
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de

Büro Melanchthonstr.


Anke Sellerberg
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 14:00 - 18:00 Uhr
Do, Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Tel: 0231 594351
E-Mail: do-kg-reinoldi@ekkdo.de
Die Losungen zum 30.06.2026
Kehrt um, ihr abtrünnigen Kinder, spricht der HERR, denn ich bin euer Herr! Und ich will euch holen und will euch bringen nach Zion.
Folgt nun dem Beispiel Gottes als geliebte Kinder, und führt euer Leben in der Liebe, wie auch Christus uns geliebt und sich für uns hingegeben hat als Gabe und Opfer für Gott.