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kirchliches Leben unter Corona 

 

 

Alle Jahre wieder – Corona und Weihnachten.

„Wie im Herbst und Winter üblich treten derzeit vermehrt akute Atemwegsinfektionen in Deutschland auf. Nach wie vor zirkulieren SARS-CoV-2 und verschiedene andere Atemwegsviren in der Bevölkerung. Darüber hinaus hat Ende Oktober die Grippewelle begonnen – deutlich früher als in den vorpandemischen Jahren.“ So beschreibt das Robert-Koch-Institut (RKI) die aktuelle Lage.

Im Moment gilt in Bussen und Bahnen (noch) eine bundesweite Maskenpflicht, an den Arbeitsplätzen gelten - wie in der Cov-2-Arbeitsschutzverordnung vorgesehen - Hygieneschutzkonzepte der Arbeitgeber (mit Hinweis auf Mindestabstand von 1,5 Metern und ersatzweiser Maskenpflicht u. a.). Darüber hinaus gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben; in weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden außer einer allgemeinen Vorsichtshaltung keine konkreten Maßnahmen praktiziert.

In dieser Situation fragen Kirchengemeinden nach Empfehlungen für die Weihnachtsgottesdienste 2022.

Der Corona-Stab der Evangelischen Kirche von Westfalen empfiehlt eine weitere Orientierung an der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Corona-Schutzverordnung zielt auf Eigenverantwortung, solidarisches Verhalten und den Schutz vulnerabler Personengruppen, so dass diese auch am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, formuliert aber in § 3 nur noch für „Bereiche mit besonders hohen Risiken“ verbindliche Regelungen. 

§ 2 (2) CoronaSchVO sieht vor: „Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen und für Angebote verantwortlichen Personen wird empfohlen, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrechtzuerhalten beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen sowie die in Anlage 2 zu dieser Verordnung zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zu berücksichtigen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen.“ Ausdrücklich wird dann noch die Möglichkeit genannt, über das Hausrecht etc. verbindliche Hygienemaßnahmen vorzusehen. 
Die westfälischen Kirchengemeinden haben in den Jahren der Corona-Pandemie viele Möglichkeiten gefunden, gemäß der örtlichen Gegebenheiten verantwortlich zu handeln. Dies gilt auch mit Blick auf die Weihnachtsgottesdienste.

Ob und für welche Gottesdienste bzw. Veranstaltungen Masken getragen werden, sollte also jede Gemeinde/jeder kirchliche Veranstalter individuell entscheiden. Gleiches gilt für weitere wirksame Maßnahmen des Infektionsschutzes wie regelmäßiges Lüften, Abstands- und Hygieneregeln. Eine generelle Empfehlung zur Nutzung von Masken besteht seitens der Evangelischen Kirche von Westfalen weiterhin nicht. Für alle Bereiche des kirchlichen Lebens bleibt jedoch im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht die Bitte bestehen: Menschen, die an sich selbst Krankheitssymptome beobachten, sollten von dem Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Gemeindeversammlung absehen und der Ansammlung von Menschen fernbleiben.
Sollte sich das Infektionsgeschehen wieder grundlegend anders gestalten, dann werden die landeskirchlichen Corona-Empfehlungen dahingehend aktualisiert und ergänzt. Daher bitten wir Sie, sich weiterhin über die Webseite der Landeskirche zu informieren.

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Die Losungen zum 28.03.2024
GRÜNDONNERSTAG
Gerechtigkeit erhöht ein Volk; aber die Sünde ist der Leute Verderben.
Jesus ging nach seiner Gewohnheit hinaus an den Ölberg. Es folgten ihm aber auch die Jünger. Und als er dahin kam, sprach er zu ihnen: Betet, dass ihr nicht in Anfechtung fallt!

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